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Ab dem 24.11.2020 können Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos einen Investitionszuschuss von 900 Euro bei der KfW beantragen. Träger von Investitionsmaßnahmen sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie Bauträger. Die Energie für die Ladestation muss aus regenerativen Quellen bezogen werden. Die Ladestation darf eine Leistung von max. 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
Weitere Information und Antrag unter Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440) (kfw.de)